Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Interstellar, Film

27.04.2015

Waldorf-Briefkopf in SchredderDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Interstellar" ab und macht in deren Namen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent den Film weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten zu haben.

Die Münchener Rechtsanwälte fordern nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wie üblich ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich soll der Abgemahnte 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.