Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Grand Budapest Hotel (Film)

12.05.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt weiterhin den Kinofilm "Grand Budapest Hotel" im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. In der Abmahnung werden wie üblich urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht, da der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent allen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten haben soll.

Deshalb soll er nun 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche in dieser Angelegenheit abzugelten. Zusätzlich wird auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Waldorf Frommer schickt wie üblich ein Formular für die Unterlassungserklärung und einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit.