Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Interstellar, Film

03.06.2015

Waldorf-Briefkopf in SchredderDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt auch weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Interstellar" ab. Im Namen der Rechteinhaberin macht die Münchener Kanzlei urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll.

Waldorf Frommer fort auch in diesem Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wie üblich ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich soll der Abgemahnte insgesamt 815,00 € Schadens- und Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten. Nur mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden.