Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Kingsman - The Secret Service, Film

Waldorf-Briefkopf geschreddert12.06.2015

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das Filmwerk "Kingsman - The Secret Service" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Empfänger der Abmahnung wird zur Last gelegt, den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten zu haben.

Deshalb fordert die Kanzlei aus München nun  die übliche Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt. Zusätzlich wird die Zahlung eines Betrages von 815,00 € verlangt, der sich aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz zusammensetzt. Mit Zahlung des geltend gemachten Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf Frommer damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung derer Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.