Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Interstellar, Film

14.07.2015

Waldorf-Briefkopf in SchredderDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk uns bereits bekannte Filmwerk "Interstellar" ab. Im Namen der Rechteinhaberin macht die Münchener Kanzlei urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll.

Wadorf Frommer fordert auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wie üblich ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich soll der Abgemahnte, wie auch in den anderen Abmahnungen dieses Filmwerk betreffend, 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten.