FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Martin Garrix - Don't Look Down

15.01.2016

Im Namen der Spinnin' Records BV aus den Niederlanden macht die Kanzlei Fareds Ansprüche wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung via Filesharing auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung  geltend. Die Kanzlei erhebt in ihrem Abmahnschreiben den Vorwurf, der Anschlussinhaber habe die Tonaufnahme "Don't Look Down" von Martin Garrix Dritten im Internet über Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt.

389,50 € soll der Abgemahnte nun zur Abgeltung der entstandenen Kosten bezahlen und zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sollten diese Ansprüche fristgerecht erfüllt werden, wäre die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt und ein Gerichtsverfahren nicht erforderlich, so die Kanzlei aus Hamburg.