Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Bridge of Spies, Film

Waldorf-Briefkopf geschreddert27.01.2016

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das Filmwerk "Bridge of Spies - Der Unterhändler" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung des üblichen Betrages von 815,00 € verlangt. Mit Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf Frommer damit, ihrer Mandantschaft dazu zu raten, zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.