Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Deadpool (Film)

Waldorf-Briefkopf geschreddert07.03.2016

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das Filmwerk "Deadpool" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 915,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung der Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.