Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Deadpool (Film)

Waldorf-Briefkopf geschreddert01.07.2016

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wieder das Filmwerk "Deadpool" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Empfänger der Abmahnung wird wieder zur Last gelegt, über bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird auch in diesem Fall die Zahlung eines Betrages von 915,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung der Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.