Denecke, von Haxthausen & Partner: Ayo Technology

18.10.09

Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen& Partner mahnen im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft das unberechtigte Herunterladen des Songs Ayo Technology ab.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 480,00 €.