Waldorf Rechtsanwälte: Nichts passiert

26.04.10

Die Kanzlei Waldorf mahnt im Namen ihrer Mandantin Sony Music Entertainment Germany GmbH weiterhin das Album "Nichts passiert" von Silbermond wegen vermeintlicher unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab.

Die Anwälte fordern die Abgabe der dem Schreiben beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung - die sich auf sämtliche Werke der Unterlassungsgläubigerin bezieht - sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 856,00 €.