Rasch Rechtsanwälte: The Fame Monster

14.05.10

Die Hamburger Kanzlei Rasch macht bekanntermaßen Ansprüche der Universal Music GmbH auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Diesmal wird die Vervielfältigung bzw. öffentliche Zugänglichmachung des Albums "The Fame Monster" der Künstlerin Lady Gaga abgemahnt.

Wie üblich, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf sämtliche Werke der Universal Music GmbH bezieht. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €.