C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Bärenjäger 3

11.05.10

Kollege Schmietenknop aus der Kanzlei C-S-R macht namens der Firma Purzel Video GmbH Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen an dem Filmwerk "Bärenjäger 3" geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche. Insbesondere wenn zu befürchten ist, dass weitere Abmahnungen drohen (es handelt sich hier um einen von mehreren Teilen der Reihe "Bärenjäger") empfiehlt sich die Erstellung einer individuell abgestimmten Unterlassungserklärung.