Schalast & Partner: Wenn das Liebe ist

20.05.10

Die Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt macht im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Rechte der Herren Moses Pelham und Martin Haas wegen vermeintlicher Verwertung geschützter Werke geltend. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Musikwerk "Wenn das Liebe ist" der Künstlergruppe Glashaus in einer nicht näher bezeichneten Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der Musiktitel soll auf dem Sampler "Die ultimative Piano-Chartshow" enthalten sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Betrages von 290,00 € gefordert.