Kornmeier & Partner: Guten Morgen Sonnenschein

17.05.10

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung des Musiktitels "Guten Morgen Sonnenschein" des Künstlers Tobias Schulz ab. Der abgemahnte Titel soll sich auf dem Sampler "Bravo Hits Vol.67" befinden.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 € gefordert.