Nümann + Lang: Lexware Quicksteuer Deluxe 2010

Die Anwaltskanzlei Nümann + Lang mahnt derzeit im Namen der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen wegen öffentlicher Zugänglichmachung des Computerprogramms "Lexware Quicksteuer Deluxe 2010" in Internettauschbörsen ab.

Verlangt wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Betrag in Höhe von 695,00 € zur pauschalen Abgeltung der Ansprüche.

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält neben der Verpflichtung zur Unterlassung auch die Verpflichtung, die aus der Rechtsverletzung entstandenen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche durch die Zahlung des Vergleichbetrages abzugelten.