Waldorf Rechtsanwälte: Shutter Island

Der Film "Shutter Island" wird derzeit von der Anwaltskanzlei Waldorf im Namen der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen abgemahnt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Vergleichsbetrag von 956,00 € verlangt, der sich aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € sowie Schadensersatz in Höhe von 450,00 € zusammensetzt. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich wiederum auf sämtliche Werke der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft.