RA Dr. Ulrich Bente: Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente mahnt im Auftrag seiner Mandantin, die Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Films "Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen" in einer nicht näher bezeichneten Internettauschbörse ab. Interessanterweise vertreten neben Rechtsanwalt Dr. Bente auch die Waldorf Rechtsanwälte aus München die Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft. Dies ist eine durchaus ungewöhnliche Konstellation, da hier eine Mandantin von zwei Rechtsanwaltskanzleien vertreten wird.

Zur Abgeltung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet Rechtsanwalt Dr. Bente die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € an, der sich aus 450,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Anwaltskosten für die Abmahnung zusammensetzt. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Werke der Telemünchen Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaftund sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 10.000,00 € vor.