Kornmeier & Partner: It No Pretty

Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner macht im Auftrag der GSDR GmbH Ansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikstück "It No Pretty" des Künstlers Gentleman geltend. Der streitgegenständliche Musiktitel soll sich auf dem Sampler "German Top 100 Single Charts" vom 26.04.2010 befinden, so dass die Möglichkeit weiterer Abmahnungen besteht - dem sollte unbedingt vorgebeugt werden.

Kornmeier & Partner verlangen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450,00 €.