Rasch Rechtsanwälte: Schall und Wahn

Die Hamburger Kanzlei Rasch macht bekanntermaßen urheberrechtliche Ansprüche der Universal Music GmbH auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Diesmal wird die Vervielfältigung bzw. öffentliche Zugänglichmachung des Albums "Schall und Wahn " der Künstlergruppe Tocotronic abgemahnt.

Wie üblich wird die Abgabe einer weitreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die sich auf sämtliche Werke der Universal Music GmbH bezieht. Darüber hinaus fordert die Kanzlei Rasch für eine umfassende Erledigung der im Raume stehenden Ansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €.