Waldorf Rechtsanwälte: Männerherzen

Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt aktuell Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Männerherzen" ab. Die Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten werden auf Filmherstellerrechte der Warner Bros. Entertainment GmbH gestützt.

Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer sehr weitgehenden Unterlassungserklärung und zur umfänglichen Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 450,00 € für den Schadensersatz- sowie 506,00 € für den Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten für die ausgesprochene Abmahnung.