Waldorf Rechtsanwälte: Sting In The Tail

Die Kanzlei Waldorf aus München mahnt im Auftrag ihrer Mandantin Sony Music Entertainment Germany GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Musikalbums "Sting In The Tail" der Künstlergruppe Scorpions in der Internettauschbörse bittorrent ab.

Zur Erledigung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet die Kanzlei Waldorf die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,00 € an (350,00 € Schadensersatz sowie 506,00 € Rechtsanwaltskosten). Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Musikwerke der Sony Entertainment Music Germany GmbH.