C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Private Lustschweine

Die Kanzlei C-S-R aus Regensburg mahnt wie bisher weiter pornographische Filmtitel ab. Diesmal geht es um den Film "Private Lustschweine", an dem die Gröger MV GmbH & Co. KG die Filmherstellerrecht innehat. Geltend macht werden Unterlassungsansprüche sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten wegen der vermeintlichen Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch das Verfügbarmachen des Films in Filesharing-Netzwerken.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines Vergleichsvertrages in Höhe von 650,00 € verlangt.