U+C Rechtsanwälte: Outlander

Die Anwaltskanzlei U+C macht für ihre Mandantin Koch Media GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung für die Rechtsanwaltskosten wegen der vermeintlichen Vewertung geschützter Werke geltend. Gestützt werden die Ansprüche auf angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk "Outlander".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem in der Erklärung ebenfalls enthaltenen Schuldanerkenntnis wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur Erledigung der im Raume stehenden Ansprüche geltend gemacht.