Rasch Rechtsanwälte: Diversity

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch macht für ihre Mandantin, die Universal Music GmbH, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikalums "Diversity" des Künstlers Gentleman in Peer-2-Peer-Tauschbörsen geltend.

Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer weitgehenden Unterlassungserklärung, die sich auf das Gesamtwerk der Universal Music GmbH bezieht. Als Vergleich zur Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.200,00 € vorgeschlagen.