Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer: Aktuellste Entwicklung

21.06.2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte sehen sich zu Änderungen ihrer vorformulierten Unterlassungserklärung veranlasst

 

 

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist im Bereich der Abmahner wegen Filesharings stark vertreten. Insbesondere für die Sony Music Entertainment Germany GmbH, aber auch zum Beispiel für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft oder die Constantin Film Verleih GmbH werden regelmäßig wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht.

Die Kanzlei bietet in Ihren Abmahnungen die Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen Verlgeichsbetrag in Höhe von 956,00 € an und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Für letztere schickte sie bisher eine vorformulierte Erklärung mit, durch welche sich der Abgemahnte im Bezug auf das gesamte Werkrepertoire des jeweiligen Unterlassungsgläubigers unterwerfen sollte. Dabei wurde nachdrücklich die Abgabe genau dieser Erklärung im Original verlangt.

Zwischenzeitlich erging am 20.05.2011 eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln (Az.: 6 W 30/11), in welchem die betreffende Gestaltung des Formulares für die Unterlassungserklärung beanstandet wurde. Das Gericht führte in diesem Zusammenhang auch aus, dass der Unterlassungsanspruch auf das konkret verletzte Werk beschränkt sein soll. Diese Argumentation haben wir regelmäßig im Wege der Gegenabmahnung vorgebracht.

Besagtes Verfahren nahm die Kanzlei nun offenbar zum Anlass, entsprechend der von uns vertretenen Linie einzulenken und die bisher verwendete vorformulierte Erklärung entsprechend anzupassen. Die aktuellste hier vorliegende Abmahnung enthält ein entsprechend beschränktes Formular.