Jahresendralley für Abmahnanwälte?

29.11.2011

Wir verzeichnen in den letzten Tagen eine ungewöhnliche Häufung von neuen Abmahnungen und "Zahlen-Sie-doch-bitte-doch-noch-sonst-klagen-wir-Briefe".

 

Zu jedem Jahreswechsel können wir stapelweise Akten wegen Verjährung ablegen. Die Ansprüche auf Schadensersatz oder Erstattung von Rechtsanwaltskosten unterliegen einer dreijährigen Verjährung, so dass in diesem Jahr die Fälle aus dem Jahr 2008 verjähren. Wieder stellt sich die Frage, ob die Rechteinhaber und ihre Kanzleien ihre Drohungen wahr machen und doch noch in letzter Minute Klagen erheben. Im Jahr 2010 gab es keine einzige Klage gegen einen von uns vertretenen Mandanten und gleiches gilt bisher im Jahr 2011 - gleichwohl werden die Gerichte sehr intensiv mit Filesharing-Fällen beschäftigt.