Klagewelle aus 1.400 Klagen vor dem AG München

7.12.2011

Das Amtsgericht München hat in einer ungewöhnlichen Pressemitteilung vom 16. November 2011 mitgeteilt, dass derzeit 1.400 Filesharing Klagen vor dem Gericht anhängig gemacht wurden.

 

Angeblich seien in den meisten dieser Fälle die Kanzlei Waldorf-Frommer Prozessbevollmächtigte der Kläger. Aus einem aktuellen Bericht des Münchener Merkur auf Merkur-Online geht hervor, dass die Klagen sogar schon im Jahr 2010 eingereicht worden sein sollen. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage erhebt statistische Daten bei bestimmten ausgewiesenen Spezialkanzleien (auch bei uns) und kam dabei bei der letzten Halbjahresstatistik 2011 auf lediglich 137 Klagen bei den befragten Kanzleien. Diese Zahl liegt ungewöhlich weit weg von den berichteten 1.400 Klagen alleine beim Amtsgericht München.

Eine Erklärung für die Diskrepanz könnte jedoch darin liegen, dass sich die Kanzlei für die Klagen jene Fälle ausgesucht hat, bei denen die betroffenen entweder gar nicht oder nicht durch spezialisierte Anwälte vertreten waren. Obwohl wir derzeit einige Hunderte offene Fälle auch mit der vorgenannten Kanzlei auf der Gegenseite haben, wurde bisher in keinem unserer Fälle eine Klage erhoben.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Klageerhebung?

Wir werden immer wieder gefragt, wie wahrscheinlich es denn ist, dass es doch noch zu einer gerichtlichen Klärung kommt. Bisher konnten wir die statistische Wahrscheinlichkeit guten Gewissens im Promillebereich ansiedeln. Auf eine erhobene Klage kamen auf jeden Fall mehr als 1.000 verschickte Abmahnungen. Mit der beeindruckenden Zahl von 1.400 Klagen mag sich die Quote verschieben - eine individuelle Wahrscheinlichkeit lässt sich damit aber nicht zuverlässig berechnen. Fest steht jedoch, dass ein blindes Vertrauen darauf, dass sämtliche Drohungen der Rechteinhaber in den Wind geschlagen werden können, nicht mehr angebracht ist. Vor Gericht muss sich zeigen, welche Seite die besseren Argumente und Beweise vorbringen kann.