Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt das Filmwerk "IRON MAN 2" für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab. Dem liegt der Vorwurf zugrunde, dass dieses Werk bereits im Frühjahr des Jahres 2010 unerlaubt im Internet über so genannte Peer-to-Peer Netzwerke verbreitet worden sein soll und dadurch die Urheberrechte der Rechteinhaberin verletzt worden sein sollen.
Die Münchner Anwälte verlangen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Erledigung des Unterlassungsanspruchs. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche wegen Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten sollen durch einen Pauschalbetrag von 956,00 € endgültig abgegolten werden.



