Auch zum neuen Jahr mahnt die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe nach wie vor noch die Tonaufnahme "Berlin City Girl" der Künstlergruppe Culcha Candela ab, wobei der vorgeworfene Tatzeitpunkt bereits im Sommer 2011 verortet ist. Für die Rechteinhaber, die Herren Graf, Duque, De Luyz, u.a. werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend gemacht. Dem liegt der Vorwurf zugrunde, dass dieses urheberrechtlich geschützte Werk als Bestandteil des Chartcontainers "German Top100 Single Charts" unerlaubt über so genannte Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein soll.
Die Anwälte aus Linden bieten die Abgeltung der Zahlungsansprüche gegen einen pauschalen Vergleichsbetrag von 400,00 € an. Die Verpflichtung hierzu ist in das begefügte Formular aufgenommen, welches als Entwurf für die ebenfalls geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dient.



