Einzug von Forderungen der Kanzlei U+C durch die Debcon GmbH

01.02.2012

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Schreiben der Firma Debcon GmbH, die den Einzug offener Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei U+C übernommen hat.

Die von Debcon geltend gemachten Zahlungsforderungen auf Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz sind offensichtlich Gegenstand des Forderungs-Pools, die die Kanzlei U+C im Dezember 2011 versteigerte. Hierbei soll es sich um insgesamt 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen handeln.

Unsere Mandanten, die in der Vergangenheit eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei U+C erhalten haben, werden in den Schreiben aufgefordert, einen Zahlbetrag zu leisten, der nach Auffassung des Inkassounternehmens auf fälligen und unbestrittenen Forderungen beruhe. Wir haben gegenüber der Kanzlei U+C in den meisten Fällen sämtliche Ansprüche, insbesondere solche auf Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz, schriftsätzlich mit einer qualifizierten Einlassung und den entsprechenden rechtlichen Argumenten zurückgewiesen. In diesen Fällen kann daher keine Rede davon sein, dass es sich hier um die Geltendmachung unbestrittener Forderungen handelt, wie dies die Firma Debcon in ihren aktuellen Schreiben äußert.

Teilweise macht Debcon in Schreiben an unsere Mandanten die genannten Zahlungsansprüche sogar im Namen von Firmen geltend, von denen unsere Mandanten nie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben.

Ein mögliches Vorgehen gegen Debcon sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, insbesondere weil Debcon bei fälligen und unbestrittenen Forderungen eine Übermittlung der Daten an die Schufa ankündigt, "soweit die Zahlung nicht ausgeglichen und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich ist." Dies wäre im Übrigen rechtlich sogar zulässig. Nur besteht in den meisten Fällen die Besonderheit, dass die Forderungen bereits gegenüber der Kanzlei U+C von uns bestritten wurden. Sollte dennoch eine Übermittlung Ihrer Daten an die Schufa durch Debcon erfolgen, obwohl eine Kenntnis dahingehend bestehen könnte, dass die Forderung bestritten wurde, können Sie weitere rechtliche Maßnahmen ergreifen.