Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin macht die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen geltend. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, das Filmwerk "Kokowääh" (Film) unberechtigt in so genannten Tauschbörsen im Internet verbreitet zu haben.
Die Münchner Kanzlei fordert nun von dem Betroffenen, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich dieses Filmwerkes abgibt. Ihm wird weiter angeboten, die Zahlungsansprüche durch einen Vergleichsbetrag von pauschal 956,00 € abzugelten und dadurch den Fall zur endgültigen Erledigung zu bringen.



