Debcon GmbH bestätigt uns bei bestrittenen Forderungen gegen unsere Mandanten die Einstellung der Tätigkeit

14.02.2012

Gestern erhielten wir noch Standardantwortschreiben der Debcon GmbH, in denen diese die Forderungen gegen unsere Mandanten - trotz unseres Hinweises auf ein bereits erfolgtes Bestreiten der Forderung gegenüber der ursprünglich tätigen Kanzlei Urmann + Collegen - unter Verweis auf die Anschlussinhaberschaft und Aufschlüsselung des Zahlbetrages weiter geltend machten.

Heute nun eine ganz andere Reaktion der Debcon GmbH: Diese bestätigt uns nun in einem Sammelschreiben für die Fälle, in welchen wir mit einem Antwortschreiben darauf hingewiesen hatten, dass die Forderung bestritten ist, dass sie diesbezüglich ihre Tätigkeit als Inkassounternehmen einstellen.