Debcon nun auch für BAEK-LAW tätig?

29.10.2012

Die Debcon GmbH - bisher mit dem Forderungseinzug für die Kanzlei Urmann + Collegen in Tauschbörsen-Fällen beschäftigt - ist nun offensichtlich auch mit dem Inkasso der ursprünglich von der Kanzlei BAEK-LAW im Wege von urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharings geltend gemachten Forderungen beauftragt. Mandanten von uns erhielten Schreiben der Debcon GmbH, in denen zwar die Kanzlei BAEK LAW genannt, aus denen aber nicht die ursprüngliche Rechteinhaberin, für die die Kanzlei BAEK-LAW ursprünglich abgemahnt hatte, ersichtlich ist.