Kanzlei Schroeder: Social Eye Player

05.12.2012

Abmahnung SchroederDie Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte mahnt bekannterweise inzwischen nicht mehr alleine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Filesharing an Filwerken ab, sondern inzwischen auch betreffend Computerprogramme. Der Adressat soll die Software "Social Eye Player" unerlaubt im Internet über so genannte Peer-to-Peer Netzwerke verbreitet haben. Rechteinhaber ist dabei die Firma Social Eye Player, Inhaber Malvin C. Salgado, in dessen Namen die Kanzlei Schroder nun Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung erhebt.

Die Kieler Rechtsanwälte übersenden mit ihrem Abmahnschreiben ein vorbereitetes Formular zur Abgabe der geforderten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In diesem soll sich der Abgemahnte zur Abgeltung der Zahlunsansprüche verpflichten einen pauschalen Vergleichsbetrag von 300,00 € zu zahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten.

Es handelt sich dabei  um einen relativ niedrigen Vergleichsbetrag, der möglicherweise den Adressaten dazu bringen soll, ohne Einschaltung von rechtlicher Beratung die Ansprüche zu erfüllen. Denn dieser wird häufig feststellen, dass ihn qualifizierte Beratung mindestens diesen Betrag kostet. Nichtsdestotrotz stellt sich dabei jedoch immer die Frage, ob man Ansprüche erfüllen möchte, ohne die genaue Reichweite zu kennen.