Verteidigung gegen Abmahnung von Bode & Partner

20.03.2013

Die in dieser Woche massenhaft versandten Abmahnungen und deren Sachverhalte zeigenBode Partner zahlreiche Merkmale, die auf eine Mißbräuchlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG hindeuten. Im Netz sind in den letzten Tagen zahlreiche Postings von Kollegen erschienen, die den Sachverhalt aufgreifen und kommentieren. Wir sind dabei dankbar, dass viele Kollegen aus ihren Erkenntnissen keine Geheimnisse machen, die erst bei Mandatierung gelüftet werden und werden entsprechend auch unsere Erkenntnisse zur öffentlichen Diskussion stellen.

 

 1. Zahl der Abmahnungen

Die Zahl der kursierenden Abmahnungen ist hoch. Wir bekommen alleine von unseren Stammmandanten mehrere Anfragen pro Tag. Die automatische Nummerierung in der Unterlassungserklärung lässt einen Rückschluss darüber, wie viele Abmahnungen im jeweiligen Auftrag enthalten sein können. Die höchste Zahl beträgt bei uns derzeit 397.


2. Kurzfristiger und evtl. vorgeschobener Shopbetrieb

Jeder Kollege wird wohl erst darauf schauen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Früher ließ sich leicht der Wind aus Massenabmahnungen nehmen, wenn der Abmahner selbst nur einen winzigen Shop mit wenigen Posten betrieb. Hier wird auf restpostenverzeichnis.info immerhin ein vollständig eingerichteter Online-Shop bereitgestellt.

Eine Whoisabfrage über die Domain restpostenverzeichnis.info ergibt folgendes:

 

Domain ID:D48395510-LRMS

Domain Name:RESTPOSTENVERZEICHNIS.INFO

Created On:15-Nov-2012 19:44:29 UTC

Last Updated On:17-Mar-2013 19:13:35 UTC

Expiration Date:15-Nov-2013 19:44:29 UTC

Sponsoring Registrar:eNom, Inc. (R126-LRMS)

Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED

Registrant ID:ea927330190a2af0

Registrant Name:WhoisGuard Protected

 

Die Domain wurde erst im November 2012 registriert. Die uns vorliegenden Screenshots stammen aus dem Dezember 2012 (die gleiche Beobachtung von RA Schupp: http://www.it-recht-deutschland.de/?author=4). Ein Mandant konnte sogar feststellen, dass die Beweissicherung schon vor dem Oktober 2012 erfolgt sein muss. Offenbar gehörte das Aufspüren von Mitbewerbern zu einer der ersten Geschäftshandlungen.

Die Order-Online Inc. ist nach dem Handelsregister in Wyoming erst seit dem 29.1.2013 angemeldet worden. (Recherche von Olaf Groß)

Die Preise im Shop sind verhältnismäßig teuer. Für jeden Artikel, den wir geprüft hatten, war das Angebot von restpostenverzeichnis.info das teuerste. Dies spricht für uns dafür, dass es die Verkäufer nicht so sehr darauf absehen, viele Kunden zu finden.

3. Abmahnung an B2B Betreiber

Die Abmahner haben sich offenbar keine Mühe gemacht, B2B-Anbieter, für die die Verbraucherschutzvorschriften nicht gelten, auszusondern. Auch diese Indifferenz ist ein Anhaltspunkt dafür, dass die Abmahnungen nur den Zweck haben, Kostenerstattungsansprüche oder Ansprüche aus verwirkten Vertragsstrafen zu erzielen.

4. Auslandssitz

Für Klagen der Order Online Inc. sollten Sie auf § 110 ZPO achten und Prozesskostensicherheit einfordern.

5. Mißbräuchlichkeit der Unterlassungserklärung

Bei den hier vorliegenden Unterlassungserklärungen war zumindest die Ziffer 1 (die Teilweise aber auch Ziffer 285 oder 387 lautete) viel zu weit gefasst, da nicht angegeben wurde, welche konkrete Artikelbeschaffenheit angegeben wurde. Wer sich in derart weiter Form unterwirft, läuft Gefahr sofort auf Vertragsstrafe in Anspruch genommen zu werden; der Streit darüber welche Angaben erforderlich sind, kann dann erst im Verletzungsverfahren geklärt werden. Hier entsteht der Eindruck, dass die Abmahner die Ziffer bewusst weit gefasst haben, um gegen diejenigen, die ohne nähere Prüfung die Unterlassungserklärung abgeben, weitere Verhandlungsmöglichkeiten in der Hand zu haben.

Die bei Abmahnungen häufig gewählte Strategie "modUE und sonst nix" sollte hier ernsthaft überdacht werden. Die Abmahner haben dieses Manöver schon antizipiert.

6. Falsche Buttons abgemahnt

Uns liegen jetzt schon mehrere Fälle vor, wo die Beschriftung eines "Weiter"-Buttons abgemahnt wurde, obwohl es sich nicht um die letzte Seite im Bestellprozess handelt. Ob hier schlicht Flüchtigkeit oder Methode dahinter steht, bleibt noch offen.

 

Sehr ausführlicher Blog: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-order-online-usa-inc-bode-partner.html