Redtube: Erste urheberrechtliche Abmahnungen wegen Porno-Streaming

Lion06.12.2013

Wie aktuell einige Rechtsanwaltskanzleien und netzwelt.de berichten, erweitert sich scheinbar das Feld urheberrechtlicher Abmahnungen. Waren bisher Abmahnungen wegen Filesharing-Tauschbörsennutzung und Bildrechtverletzungen im Internet Steine des Anstoßes für ein rechtliches Vorgehen der Rechteinhaber in Musik-, Bild- und Filmindustrie, kommt nun ein weiteres Feld hinzu, in dem bisher unter anderem wegen der schweren Identifizierbarkeit der Nutzer eine Rechtsverfolgung undenkbar gewesen ist: das Streaming von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial im Internet.

Offenbar mahnt die Kanzlei U+C, die bisher mit urheberrechtlichen Abmahnungen pornografischen Filmmaterials via Filesharing und der geplanten Einrichtung eines "Porno-Prangers" für Aufsehen gesorgt hat, das Streaming von pornografischen Filmen über das Internetportal Redtube.com ab und verlangt u.a. Zahlung von 250,00 €, wie netzwelt berichtet.

Die rechtliche Einordnung des Streaming, u.a. die Beurteilung der Frage, ob im Streaming in dem bloßen Ablaufenlassen und Betrachten des Films über das jeweilige Streaming-Portal überhaupt eine Urheberrechtsverletzung liegen kann, ist ein unter Juristen sehr streitiges Thema. Vereinfacht geht es um die Frage, ob nach der jeweiligen Art des Streamings eine dauerhafte oder nur flüchtige, vorübergehende Kopie des Filmaterials im Arbeitsspeicher des den Stream abrufenden Rechners erstellt wird.