Redtube: Ist die Abmahnung berechtigt?

10.12.2013

bestehen Ansprüche bei einer Streaming- Abmahnung?Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Allerdings können wir nicht ausschließen, dass ein Gericht der Klage stattgibt. Orientierungsfähige Rechtsprechung existiert derzeit nicht.

Wir stützen unsere Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung vor allem auf zwei Aspekte:

 

1. Recht zur Privatkopie

Nach § 53 Abs. 1 UrhG ist es gestattet, einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch herzustellen. Die Vorschrift findet ihre Einschränkung darin, dass das Recht zur Privatkopie nicht gilt, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder verbreitet wurde. Bei Filesharing wird dies angenommen, da der Verbreitungsweg als offensichtlich rechtswidrig gilt. Bei Videoportalen halten wir eine differenzierte Betrachtung für geboten. Gerade kürzere Videoclips werden häufig bewusst von Rechteinhabern platziert, um Werbung für eigene Portale zu machen. Nach unserer Auffassung lässt sich nicht ohne weiteres konstatieren, dass die Benutzung eines Portals wie redtube.com offensichtlich rechtswidrig ist.

2. Keine Vervielfältigung im Zwischenspeicher

Die Abmahnanwälte machen geltend, dass beim Streamen eines Videos für kurze Zeit eine Zwischenkopie auf Ihrem Computer entsteht. Dies sei eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts. Nach einer anderen Auffassung liege keine Vervielfältigung vor, wenn die Speicherung nur technisch bedingt ist und nach Schließen des Browserfensters automatisch gelöscht wird.

Welche der Meinung sich durchsetzen wird, obliegt der Rechtsprechung. Wir können uns sogar vorstellen, dass über einige Zeit gegenläufige Entscheidungen ergehen werden. Noch wahrscheinlicher ist sogar, dass zunächst gar keine Gerichtsentscheidungen entstehen, da die derzeitige Rechtsunsicherheit für die Abmahner durchaus vorteilhaft ist. Nur selten finden sich Betroffene, die einen Musterprozess mit einer Feststellungsklage durch die Instanzen bringen.