Redtube erwirkt einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg

09.01.2014

Puppen hauenMit einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2013 hat das Portal Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die schweizer Firma The Archive AG erwirkt und damit weiteren Abmahnungen einen Riegel vorgeschoben. Dies berichtete zuletzt die Frankfurter Rundschau in einem Beitrag vom Dezember letzten Jahres. Die Firma The Archive AG hatte durch die Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann+Collegen in jüngster Vergangenheit unzählige Abmahnungen wegen abgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Streaming aussprechen lassen. Nach dieser aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist es ihnen nach Angaben der Quellen künftig untersagt, mit dieser Praxis weiter fortzufahren.