Bundesjustizministerium nimmt Stellung zu Streaming-Fällen

10.01.2014

Puppen hauenAuf eine Anfrage von Abgeordneten der Linken positioniert sich die Bundesregierung erstmals klar zur Streaming-Abmahnwelle der jüngsten Vergangenheit. Laut Spiegel Online vertritt das Justizministerium die Auffassung, beim Streaming würde keine Kopie erstellt und damit sei es aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich. Diese Auffassung wird sowohl auf § 44a UrhG als auch auf § 53 UrhG gestützt. Gleichzeitig räumt das Justizministerium jedoch ein, dass die Frage einer möglichen Vervielfältigung zunächst einer höchstrichterlichen Klärung, ggf. sogar auf europarechtlicher Ebene, bedarf.