Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Fack ju Göhte (Film)

28.07.2015

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt weiter für die Constantin Film Verleih GmbH den Kinofilm "Fack ju Göhte" ab. Weil der Anschlussinhaber das Filmwerk unberechtigt über Filesharing-Tauschbörsen im Internet verbreitet haben soll, fordert Waldorf Frommer nun Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz. Der Rechtsverstoß soll vom Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH beweissicher aufgezeichnet worden sein.

Der Betroffene soll natürlich wieder eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vordruck wie üblich beigefügt). Bezüglich der geltend gemachten Zahlungsansprüche wird vom Abgemahnten die Zahlung eines Betrages von 815,00 € gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Nachts im Museum - Das Geheimnisvolle Grabmahl

20.07.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin den Kinofilm "Nachts im Museum - Das Geheimnisvolle Grabmal" ab im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit zum Herunterladen angeboten zu haben.

Auch in diesem Fall wird die üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Zahlung gefordert. 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz soll der Anschlussinhaber bezahlen, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Interstellar, Film

14.07.2015

Waldorf-Briefkopf in SchredderDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk uns bereits bekannte Filmwerk "Interstellar" ab. Im Namen der Rechteinhaberin macht die Münchener Kanzlei urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll.

Wadorf Frommer fordert auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wie üblich ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich soll der Abgemahnte, wie auch in den anderen Abmahnungen dieses Filmwerk betreffend, 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten.

Waldorf Frommer Rechsanwälte: New Girl - Par 5 (TV-Folge)

07.07.2015

Abmahnung Waldorf FrommerIm Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH macht die Kanzlei Waldorf Frommer nun auch Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die TV-Serie "New Girl" geltend. Der Anschlussinhaber soll die Folge "Par 5" in Filesharingnetzwerken für andere Nutzer zum Download bereitgestellt haben und daher der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Für die einzelne Folge fordert Waldorf Frommer nun Schadensersatz in Höhe von 300,00 € und Aufwendungsersatz von 169,50 €, insgesamt somit eine Zahlung in Höhe von 469,50,00 €. Daneben wird natürlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechsanwälte: Urlaubsreif, Film

29.06.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell das Filmwerk "Urlaubsreif" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Die Anwälteaus München machen im Namen der Rechteinhaberin urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll. Dies sei durch das Ermittlungssystem der Firma ipoque GmbH beweissicher dokumentiert worden.

Auch in diesem Fall fordert Waldorf Frommer eine Unterlassungserklärung und eine Zahlung von 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz vom Abgemahnten. Nur so könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden. Sollte keine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen, wird gleich mit der Empfehlung gerichtlicher Schritte gedroht.