Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechsanwälte: X-Men: Zukunft ist Vergangenheit, Film

15.06.2015

Wadorf Frommer auf KopfDie Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt weiterhin wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen via Filesharings von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Die Kanzlei macht im Auftrag der Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubter Verbreitung des mittlerweile vielfach abgemahnten Werkes "X-Men: Zukunft ist Vergangenheit" via bittorrent geltend.

Waldorf Frommer fordert zur Abgeltung der Zahlungsansprüche eines Betrag in Höhe von 815,00 €, zusammengesetzt aus 600,00 € Schadensersatz plus 215,00 € Aufwendungsersatz. Zusätzlich soll der Abgemahnte natürlich auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, für welche die Kanzlei schon ein vorgefertigtes Formular beifügt.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Kingsman - The Secret Service, Film

Waldorf-Briefkopf geschreddert12.06.2015

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das Filmwerk "Kingsman - The Secret Service" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Empfänger der Abmahnung wird zur Last gelegt, den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten zu haben.

Deshalb fordert die Kanzlei aus München nun  die übliche Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt. Zusätzlich wird die Zahlung eines Betrages von 815,00 € verlangt, der sich aus 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz zusammensetzt. Mit Zahlung des geltend gemachten Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf Frommer damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung derer Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Nachts im Museum - Das Geheimnisvolle Grabmahl

10.06.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt nun auch den Kinofilm "Nachts im Museum - Das Geheimnisvolle Grabmal" ab. Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH werden urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend gemacht, da der Abgemahnte den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit zum Herunterladen angeboten haben soll.

Natürlich wird auch in diesem Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine Zahlung gefordert. 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz soll der Anschlussinhaber zahlen, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Sollte keine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen, drohen die Münchener Anwälte gleich damit, ihrer Mandantschaft zu gerichtlichen Schritten zu raten.

Sasse & Partner: Kidnapping Freddy Heineken

08.06.2015

Abmahnung Sasse & Partner Silver LiningsDie Kanzlei Sasse & Partner mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH das Filmwerk "Kidnapping Freddy Heineken" ab. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung des Werkes und Kostenerstattung für die ausgesprochene Abmahnung, da die Guardaley Ltd. beweissicher dokumentiert haben will, dass der Anschlussinhaber den Film unerlaubt über Tauschbörsen im Internet anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll.

Die Hamburger Rechtsanwälte fordern deshalb die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche ein Vordruck mit zwei Auswahlmöglichkeiten mitgeschickt wird, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 800,00 €, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Interstellar, Film

03.06.2015

Waldorf-Briefkopf in SchredderDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt auch weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Interstellar" ab. Im Namen der Rechteinhaberin macht die Münchener Kanzlei urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll.

Waldorf Frommer fort auch in diesem Fall die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wie üblich ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich soll der Abgemahnte insgesamt 815,00 € Schadens- und Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten. Nur mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden.