Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Grand Budapest Hotel (Film)

01.06.2015

Waldorf FrommerAuch heute liegt uns wieder eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München vor, in welcher diese den uns bereits aus mehreren Abmahnungen bekannten Film "Grand Budapest Hotel" abmahnt. Im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH werden wieder urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Der Anschlussinhaber soll den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent allen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten haben.

Wie auch in den vorherigen Abmahnungen die dieses Filmwerk betreffen, soll der Anschlussinhaber nun 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Waldorf Frommer droht sofort damit, ihrer Mandantschaft zu gerichtlichen Schritten zu raten, sollten die gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Grand Budapest Hotel (Film)

12.05.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt weiterhin den Kinofilm "Grand Budapest Hotel" im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. In der Abmahnung werden wie üblich urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht, da der Anschlussinhaber den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent allen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten haben soll.

Deshalb soll er nun 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche in dieser Angelegenheit abzugelten. Zusätzlich wird auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Waldorf Frommer schickt wie üblich ein Formular für die Unterlassungserklärung und einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Interstellar, Film

27.04.2015

Waldorf-Briefkopf in SchredderDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Interstellar" ab und macht in deren Namen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent den Film weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten zu haben.

Die Münchener Rechtsanwälte fordern nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wie üblich ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich soll der Abgemahnte 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: UnBREElievable

23.04.2015

Zur Abwechslung mal wieder die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: In einer uns vorliegenden Abmahnung macht die Kanzlei aus Hamburg im Auftrag der Malibu Media LLC Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Abgemahnt wird diesmal das Filmwerk "UnBREElievable", welches der Anschlussinhaber über die Tauschbörsensoftware "Vuze 5.6.0.0" illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten haben soll.

Deshalb fordert Fareds nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für welche allerdings kein Vordruck mitgeschickt wird. Der beigefügte Vordruck, überschrieben mit dem Wort "Zahlungserklärung", regelt nämlich nur die Zahlung der von Fareds geforderten 735,00 €. Eine Unterlassungserklärung gibt der Anschlussinhaber mit seiner Unterschrift darunter allerdings nicht ab.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Der Richter - Recht oder Ehre, Film

20.04.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt aktuell das Filmwerk "Der Richter - Recht oder Ehre" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab. In deren Namen machen die Münchener Anwälte urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, da der Abgemahnte den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll.

Wie üblich soll der Adressat der Abmahnung auch in diesem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung leisten. 600,00 € Schadensersatz zzgl. 215,00 € Aufwendungsersatz werden gefordert, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Sollte keine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen, droht Waldorf Frommer damit, ihrer Mandantschaft zu gerichtlichen Schritten zu raten.