Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

RA Sebastian: Kygo ft. Conrad - Firestone

12.03.2015

Daniel Sebastian mit HandRechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin macht in Bezug auf das Musikwerk "Kygo ft. Conrad - Firestone" Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der DigiRights Administration GmbH geltend. Er fordert für die Rechteinhaberin Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung von dem Betroffenen, der das Werk unberechtigt in Filesharingnetzwerken öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Die Firma SKB UG soll seine Daten beweissicher dokumentiert haben.

Der Berliner Anwalt bietet dem Abgemahnten an, die Zahlungsansprüche mit einem Betrag von 600,00 € abzugelten. Daneben soll natürlich auch wie üblich eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden, für welche bereits ein Vordruck mitgeschickt wird. Zusätzlich beigefügt ist auch eine Vereinbarung, überschrieben mit dem Wort "Vergleich", mit welcher der Unterzeichner die Ersatzansprüche anerkennt und sich verpflichtet, die geforderten 600,00 € zur Erledigung der Zahlungsansprüche zu begleichen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Kill the Boss 2 (Film)

04.03.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH das Filmwerk "Kill the Boss 2" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung des üblichen Betrages von 815,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zu raten, zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Grand Budapest Hotel (Film)

24.02.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt erneut den Kinofilm "Grand Budapest Hotel" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Der Anschlussinhaber soll den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent allen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten haben, weshalb die Münchener Anwälte nun urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend machen.

600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz soll der Anschlussinhaber nun bezahlen, um die Zahlungsansprüche abzugelten. Zusätzlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen. Hierfür schickt Waldorf Frommer wie üblich ein Formular für die Unterlassungserklärung und einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Supernatural -- The Things We Left Behind (TV-Folge)

18.02.2015

Abmahnung Waldorf FrommerUnd wieder eine neue TV-Serie für Waldorf Frommer. In einer uns vorliegenden Abmahnung mahnen die Anwälte aus München nun auch die Serie "Supernatural" ab. Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH machen Sie die üblichen Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folge "The Things We Left Behind" geltend. Diese soll laut Waldorf Frommer allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent weltweit zum Herunterladen angeboten worden sein.

Nun wird eine Zahlung in Höhe von 519,50 € verlangt, welche sich zusammensetzt aus 350,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz. Zusätzlich soll der Abgemahnte auch eine Unterlassungserklärung abgeben, für welche ein Vordruck wie üblich beigefügt ist.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Winter's Tale (Film)

12.02.2015

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Winter's Tale" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, das Filmwerk über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten zu haben. Dies wurde durch das Ermittlungssystem der ipoque GmbH festgestellt.

Aus diesem Grund fordern die Münchener Rechtsanwälte nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche wieder ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich wird die Überweisung von 815,00 € verlangt, um die Zahlungsansprüche abzugelten. Hierfür schickt die Münchener Kanzlei bereits einen vorausgefüllten Überweisungsdatenträger mit. Mit Zahlung der 815,00 € und Abgabe einer Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigt werden, so Waldorf Frommer.