Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Planet der Affen - Revolution und X-Men: Zukunft ist Vergangenheit

05.02.2015

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungIn einer uns vorliegenden Abmahnung mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München wieder zwei Filmwerke zusammen ab. Diesmal handelt es sich um "Planet der Affen: Revolution" und das bereits mehrfach abgemahnte Werk "X-Men: Zukunft ist Vergangenheit", für welche Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend macht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für welche wie üblich wieder ein Vordruck beigefügt ist, verlangen die Münchener Rechtsanwälte zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines Betrages von 1.481,30,00 €. Sollten die in der Abmahnung gesetzten Fristen untätig verstreichen, droht Waldorf Frommer damit, ihrer Mandantschaft für die Durchsetzung der Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.

Negele Zimmel: Student Bodies

03.02.2015

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt derzeit für die M.I.C.M. DSC04047MIRCOM International Content Management & Consulting LTD das Filmwerk "Student Bodies" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass das Filmwerk über die Internet-Tauschbörse BitTorrent von seinem Anschluss zum Abruf bereitgehalten wurde. Eine beweissichere Feststellung und Dokumentation der Daten soll durch die Media Protector GmbH erfolgt sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangen die Augsburger Rechtsanwälte die Zahlung eines Betrages von 1.857,60 €, mit der die Angelegenheit zügig erledigt werden könne. Zeitgleich droht Negele Zimmel in ihrer Abmahnung damit, dass ohne weitere Ankündigung mit einer Klageerhebung gerechnet werden muss, sollte man die Zahlungsfrist fruchtlos verstreichen lassen.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Slutty and Sluttier #23

28.01.2015

Wieder ein neuer Rechteinhaber für die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: In einer uns vorliegenden Abmahnung machen die Hamburger Anwälte das erste Mal Ansprüche wegen illegalem Filesharings im Namen der "Echo Alpha Inc. dba EA Productions/ Evil Angel" geltend. Abgemahnt wird das Filmwerk "Slutty and Sluttier #23", welches unerlaubt über die Tauschbörsensoftware Deluge 2.4.0.20 illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sein soll.

Auch hier wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Entfernung der abgemahnten Datei von dem zum Download freigegebenen Ordner verlangt. Zusätzlich soll der Adressat der Abmahnung einen Betrag in Höhe von 735,00 € zur Abgeltung der aufgrund der Angelegenheit entstandenen Kosten bezahlen.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Gravity (Film) und Storm Hunters (Film)

23.01.2015

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungIn einer uns vorliegenden Abmahnung mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München gleich zwei Filmwerke im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH gleichzeitig ab. Durch das Ermittlungssystem der ipoque GmbH soll festgestellt worden sein, dass der Betroffene die Filme "Gravity" und "Storm Hunters" unberechtigt verbreitet und über die Tauschbörse bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten haben soll. Geltend gemacht werden aufgrunddessen Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für welche wie üblich wieder ein Vordruck beigefügt ist, verlangen die Münchener Rechtsanwälte zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit die Zahlung eines Betrages von 1.481,30,00 €, welcher sich aus 1.200,00 € Schadensersatz und 281,30 € Aufwendungsersatz zusammensetzt. Sollten die in der Abmahnung gesetzten Fristen untätig verstreichen, droht Waldorf Frommer damit, ihrer Mandantschaft für die Durchsetzung der Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: 3 Days to Kill (Film)

Waldorf-Briefkopf geschreddert20.01.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Universum Film GmbH das Filmwerk "3 Days to Kill" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 815,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung der Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.