Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Sasse & Partner: Sin City 2: A Dame to Kill For

19.12.2014

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg mahnt für DSC04029die Firma Spendid Film GmbH das Filmwerk "Sin City 2: A Dame to Kill For" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen via Filesharing im Internet ab. Tatvorwurf ist das Anbieten des Filmwerkes an Nutzer von Filesharing-Systemen, weshalb der Rechteinhaberin nun Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz zustehen sollen.

Verlangt wird auch hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für welche ein Vordruck mit zwei Auswahlmöglichkeiten (Täterhaftung oder Störerhaftung) mitgeschickt wird. Zusätzlich soll der Abgemahnte eine Pauschalzahlung in Höhe von 800,00 € zur Erledigung der Angelegenheit leisten.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: The Vampire Diaries - Black Hole Sun (TV-Folge)

17.12.2014

Abmahnung Waldorf FrommerIm Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH macht die Kanzlei Waldorf Frommer nun auch Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die bekannte TV-Serie "The Vampire Diaries" geltend. Der Anschlussinhaber soll die Folge "Black Hole Sun" in Filesharingnetzwerken für andere Nutzer zum Download bereitgestellt haben und daher der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Für die einzelne Folge fordert Waldorf Frommer hier wieder einen Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und Aufwendungsersatz von 169,50 €, insgesamt somit eine Zahlung in Höhe von 519,00 €. Daneben wird natürlich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, um die Angelegenheit vollumfänglich außergerichtlich erledigen zu können. Sollten die Ansprüche innerhalb der gesetzten Frist nicht erfüllt werden, droht Waldorf Frommer sofort damit, ihren Mandanten zu gerichtlichen Schritten zu raten.

Waldorf Frommer Rechsanwälte: X-Men: Zukunft ist Vergangenheit, Film

15.12.2014

Waldorf-Briefkopf geschreddertDie Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen via Filesharings von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München abmahnen. Die Kanzlei macht im Auftrag der Rechteinhaberin Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubter Verbreitung des uns bereits bekannten Werkes "X-Men: Zukunft ist Vergangenheit" via bittorrent geltend. Die Daten des Betroffenen sollen durch das Ermittlungssystem der ipoque GmbH sichergestellt und protokolliert worden sein.

Waldorf Frommer bietet auch hier wieder an, die Zahlungsansprüche durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 815,00 € zu erledigen. Daneben soll der Abgemahnte natürlich auch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, für welche die Kanzlei schon ein vorgefertigtes Formular beifügt.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Der Hobbit: Smaugs Einöde (Film)

12.12.2014

Waldorf Frommer Filesharing AbmahnungNachdem die Kanzlei Waldorf Frommer aus München letztes Jahr bereits den Film "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" abgemahnt hat, liegt uns nun auch eine Abmahnung für den Kinoerfolg "Der Hobbit: Smaugs Einöde" vor. wieder einmal für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab. Der Film soll unberechtigt über Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein, weshalb Waldorf Frommer wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Abmahnkostenerstattung und Schadensersatz geltend macht.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Vordruck wie üblich anbei) verlangen die Münchener Rechtsanwälte die Begleichung der Zahlungsansprüche. Zur umfassenden außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird dem Betroffenen auch in diesem Fall angeboten, durch Zahlung von 600,00 € Schadensersatz und 215,00 € Rechtsanwaltskosten, insgesamt somit 815,00 €, die neben dem Unterlassungsanspruch geltend gemachten Ansprüche vollumfänglich abzugelten.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Person of Interest - Nautilus und Panopticon (TV-Folgen)

09.12.2014

Abmahnung Waldorf FrommerZum zweiten Mal wird die Serie "Person of Interest" von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. In diesem Fall soll der Abgemahnte die Folgen "Nautilus" und "Panopticon" weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten haben, weshalb nun im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings geltend gemacht werden. Der Anschlussinhaber soll der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Wie üblich wird nun die Abgabe einer Unterlassungserklärung vom Adressaten der Abmahnung gefordert. Daneben bietet die Kanzlei Waldorf Frommer auch in diesem Fall an, die Zahlungsansprüche mit einer Zahlung in Höhe von 915,00 € zu erledigen.