Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Gesetz der Rache

Die Münchner Kanzlei Waldorf mahnt im Auftrag der Firma Constantin Film Verleih GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharings in der Tauschbörse BitTorrent ab. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz wegen Vervielfältigung und Zurverfügungstellen des Films "Gesetz der Rache".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei Waldorf die Zahlung eines Pauschalbetrages von 956,00 €, der sich aus Rechtsanwaltskosten von 506,00 € und Schadensersatz in Höhe von 450,00 € zusammensetzt. Mit der von den Waldorf Rechtsanwälten vorgegebenen Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte für das gesamte Werkrepertoire der Constantin Film Verleih GmbH zur Unterlassung verpflichten.

U+C Rechtsanwälte: Buttmans Rio Extreme Girls

Die Anwaltskanzlei U+C aus Regensburg mahnt für ihre Mandantin DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die vermeintliche Vewertung des Filmwerks "Buttmans Rio Extreme Girls" in der Internettauschbörse BitTorrent ab.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (die wiederum ein Schuldanerkenntnis enthält) wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € geltend gemacht.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Survival Of The Dead

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt für die Kinostar Theater GmbH das Filmwerk "Survival Of The Dead" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vermeintlich rechtswidrigen öffentlichen Zuhänglichmachens des Films im Internet geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit.

Schalast & Partner: Stuck On Replay

Die Frankfurter Anwaltskanzlei Schalast & Partner macht Ansprüche wegen vermeintlicher unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH geltend. Gegenstand der neuesten uns vorliegenden Abmahnung ist das Musikwerk "Scooter - Stuck On Replay". Der Musiktitel ist in dem Musikcontainer Dream Dance Vol. 55 enthalten.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 290,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

Waldorf Rechtsanwälte: If A Song Could Get Me Now

Erneut die Kanzlei Waldorf aus München: Diese macht im Auftrag der Sony Music Entertainment  Germany GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "If A Song Could Get Me Now" der Künstlerin Marit Larsen im Internet geltend.

Wie gewöhnlich wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung für das Gesamtrepertoire der Sony Music sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 856,00 € zur umfassenden Erledigung der Angelegenheit verlangt.