Aktuelle Abmahnungen Filesharing

Debcon

RA Stefan Auffenberg: Cargo

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt im Auftrag der Elite Film AG das Fimwerk "Cargo" ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film unerlaubt in Peer-to-Peer-Netzwerken im Internet öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 460,00 € zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche.

Schutt Waetke Rechtsanwälte: S.T.A.L.K.E.R. - Call of Pripyat

Die Karlsruher Rechtsanwälte Schutt, Waetke machen im Auftrag der Firma bitComposer Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung des Computerspiels S.T.A.L.K.E.R. - Call of Pripyat in Internettauschbörsen geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 600,00 € zur Abgeltung der im Raume stehenden Zahlungsansprüche.

Schulenberg & Schenk: Schlucken, Ficken - GEIL!

Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk mahnt derzeit im Aufrag der Firma John Thompson Productions e.K. das Filmwerk "Schlucken, Ficken - GEIL!" wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung über den Filesharing-Client Transmission ab.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Vernichtung des Filmwerkes vom PC sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.298,00 €.

Negele Zimmel: Alles Fotzen außer Mutti - Teil 6 - Muttis von nebenan

Die Kanzlei Negele, Zimmel und Kollegen mahnt für die Ino Handel & Vertriebs GmbH das Filmwerk "Alles Fotzen außer Mutti - Teil 6 - Muttis von nebenan" ab und macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung wegen Zugänglichmachens des Filmwerks in Internettauschbörsen geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer von der Kanzlei vorformulierten Unterlassungserklärung, welche wiederum ein Schuldanerkenntnis enthält. Zur vergeleichsweisen Erledigung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 705,00 € vorgeschlagen.

Negele Zimmel: Feature - Gut zu ficken

Die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel und Kollegen mahnt derzeit auch im Auftrag der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Films "Feature - Gut Zu Ficken" in Internettauschbörsen ab.

Zur Abgeltung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet Rechtsanwalt Dr. Bente die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 710,00 € an. Daneben wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert, die auch ein Schuldanerkenntnis enthält.