Aktuelle Abmahnungen Filesharing

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Negele Zimmel: Movie Power - Ninja Warrior

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel und Kollegen mahnt für die MIG Film GmbH das Filmwerk "Movie Power - Ninja Warrior" ab und macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen geltend.

Verlangt wird die Abgabe einer von der Kanzlei vorformulierten Unterlassungserklärung, welche wiederum ein Schuldanerkenntnis enthält. Zur vergeleichsweisen Erledigung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 970,00 € vorgeschlagen.

Negele Zimmel: MIG Filmgroup - Beschützer wider Willen

Ebenfalls Im Auftrag der MIG Film GmbH mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel und Kollegen das Filmwerk "MIG Filmgroup - Beschützer wider Willen" ab.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die auch ein Schuldanerkenntnis enthält, wird die Zahlung eines Vergleichsvetrages von 990,00 € verlangt.

 

Negele Zimmel: WGF - Live Evil

Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel und Kollegen mahnt im Auftrag der MIG Film GmbH ab und macht Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche wegen Verbreitens des Filmwerks "WGF - Live Evil" in Internettauschbörsen geltend.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, die in Ziffer 2 auch ein Schuldanerkenntnis enthält. Zur Abgeltung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen wird ein Vergleichsbetrag von 990,00 € verlangt.

Denecke, von Haxthausen & Partner: Disco Pogo

Im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH mahnt die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner den Titel "Disco Pogo" der Künstler Frauenarzt & Manny Marc ab. Der Musiktitel soll Bestandteil des Samplers "German Top 100 Single Charts" sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt die Kanzlei die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 480,00 €. Mit der vorgefertigten Unterlassungserklärung der Kanzlei Denecke verpflichtet sich der Abgemahnte zugleich zur Zahlung dieses Betrages.

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei: Sexy Ladies

Die Kanzlei C-S-R aus Regensburg mahnt für die Firma Z-Faktor Medien den Film "Sexy Ladies" wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab.

Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 € zur Abgeltung der Zahlungsansprüche, welche sowohl Schadensersatz und Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten umfassen.