Aktuelle Abmahnungen Filesharing

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Rasch Rechtsanwälte: Diversity

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch macht für ihre Mandantin, die Universal Music GmbH, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikalums "Diversity" des Künstlers Gentleman in Peer-2-Peer-Tauschbörsen geltend.

Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer weitgehenden Unterlassungserklärung, die sich auf das Gesamtwerk der Universal Music GmbH bezieht. Als Vergleich zur Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.200,00 € vorgeschlagen.

Rasch Rechtsanwälte: Atemlos

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg mahnt im Namen der Universal Music GmbH das Musikalbum "Atemlos" des Künstlers Schiller ab.

Die geforderte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliches Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin. Des Weiteren fordert Rasch die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 €, der zur Erledigung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen aus der gesamten Angelenheit führen soll.

Rasch Rechtsanwälte: MTV Unplugged in New York

Die Hamburger Kanzlei Rasch mahnt im Auftrag ihrer Mandantin Universal Music GmbH die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten wegen Zugänglichmachens des Musikalbums "MTV Unplugged in New York" der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller in Internettauschbörsen ab.

Zur Abgeltung von Aufwendungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen bietet die Kanzlei Rasch die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 € an. Die beigefügte Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche geschützte Musikwerke der Universal Music GmbH und sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine fixe Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vor.

U+C Rechtsanwälte: Outlander

Die Anwaltskanzlei U+C macht für ihre Mandantin Koch Media GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung für die Rechtsanwaltskosten wegen der vermeintlichen Vewertung geschützter Werke geltend. Gestützt werden die Ansprüche auf angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk "Outlander".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einem in der Erklärung ebenfalls enthaltenen Schuldanerkenntnis wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 650,00 € zur Erledigung der im Raume stehenden Ansprüche geltend gemacht.

Schulenberg & Schenk: Strand Schlampen

Die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg mahnt derzeit im Aufrag der G&G Media Foto-Film GmbH das Filmwerk "Strand Schlampen" wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung über den Filesharing-Client μtorrent ab.

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Vernichtung des Filmwerkes vom PC sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 1.298,00 €.